Die Rechtsanwaltskanzlei Spickenbom & Tiedemann-Keil befindet sich im Zentrum von Lüdenscheid. Wir bieten Ihnen ein umfassendes Spektrum juristischer Dienstleistungen im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen anwaltlichen, sowie notariellen Tätigkeit an. Im Folgenden möchten wir uns fachlich, aber auch persönlich näher vorstellen.
Gerne stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn Sie hierzu mit unseren Mitarbeiterinnen einen Gesprächstermin vereinbaren würden.
Tätig mit Frau Rechtsanwältin Barbara Tiedemann-Keil als Rechtsanwältin in freier Mitarbeit sowie mit Rechtsanwalt und Notar a.D. Franz-Günter Heß in Bürogemeinschaft.
Im anwaltlichen Bereich sind wir grundsätzlich in allen Rechtsgebieten tätig. Exemplarisch möchten wir Ihnen nachfolgend an einigen ausgewählten Gebieten unser Tätigkeitsspektrum näher vorstellen:
Im Familienrecht begleiten wir Sie von der Erstberatung in Trennungs-, Unterhalts-, Zugewinnausgleichs-, Sorgerechts- und Umgangsregelungsangelegenheiten bis hin zum eventuell notwendigen gerichtlichen Verfahren und bis zum Scheidungstermin. Auch im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaften stehen wir für alle rechtlichen Fragestellungen im Bereich von Beratung und Vertretung zur Verfügung. Wir sind beide Fachanwälte für Familienrecht, d. h. dass wir in diesem Rechtsgebiet eine umfassende Fort- und regelmäßige Weiterbildung durchführen, um den Rechtssuchenden die bestmögliche Beratung zur Verfügung stellen zu können.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen, der Überprüfung arbeitsrechtlicher Fragestellungen sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Hinblick auf Lohnzahlung, Vertragsmodalitäten, Begründung/Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Wir beraten die Vertragsparteien bei der Gestaltung von Mietverträgen und Vertragsänderungen sowie Fragestellungen rund um das laufende Mietverhältnis. Wir prüfen und bearbeiten Betriebskostenabrechnungen und begleiten die Abwicklung von Vertragskündigungen. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und Verwalter in allen rechtlichen Fragen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander sowie die Rechtsverhältnisse einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu Dritten betreffen. Hierzu gehört auch die Vorbereitung und Begleitung von WEG-Beschlüssen und deren Umsetzung.
Auch in strafrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Spickenbom als langjähriger Strafverteidiger zur Seite, und zwar vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an bis zum Ende der Hauptverhandlung.
Wir vertreten Ihre Interessen in Verkehrsunfallangelegenheiten und helfen insbesondere bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen.
Bei Fragestellungen im Bereich des Erbrechts und Gesellschaftsrechts ist Herr Rechtsanwalt Spickenbom Ihr Ansprechpartner, der diese Rechtsgebiete auch im notariellen Bereich bearbeitet. Im übrigen sind wir auch in allen Bereichen des Schuld- und Vertragsrechts tätig.
Herr Rechtsanwalt Spickenbom ist darüber hinaus als Notar tätig. Die Bestellung zum Notar erfolgt durch den Landesjustizminister nach Nachweis der persönlichen und fachlichen Befähigung, die durch das Bestehen einer notariellen Fachprüfung nachgewiesen werden muss. Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Es gibt eine Reihe von Rechtsvorgängen, die der notariellen Beurkundung im Wege der Niederschrift oder Beglaubigung bedürfen. Hierbei berät der Notar die Parteien umfassend und unparteilich. Aufgabe des Notars als Teil der vorbeugenden Rechtspflege ist es, auf die Ausgewogenheit und formell und materiell richtige Gestaltung von Rechtsgeschäften und deren Vollzug zu achten.
Neben der reinen Beurkundungstätigkeit liegt der Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit im Bereich der Beratung und Ermittlung des Willens der Beteiligten, damit eine möglichst aufgewogene und den Interessen der Beteiligten entsprechende Gestaltung gefunden wird.
Hierzu gehören die Vorbereitung und Beurkundung von Grundstückskauf- oder -übertragungsverträgen sowie deren Vollzug, die Bestellung von Grundpfandrechten sowie Dienstbarkeiten wie Nießbrauchs-, Wege- oder Wohnungsrechte, die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum sowie die Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen, die Bestellung von Erbbaurechten sowie die Änderung und Übertragung von Erbbaurechtsverträgen und die Gestaltung von Bauträgerverträgen.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts ist der Notar insbesondere zuständig für die Gründung von Kapitalgesellschaften sowie deren Eintragung und maßgebliche Änderungen, insbesondere im Bereich der Kapitalmaßnahmen wie Kapitalerhöhungen, Umwandlungsgeschäfte und Gewinnabführungsverträge. Der Notar entwirft und beglaubigt Handelsregisteranmeldungen und reicht diese in elektronischer Form beim Handelsregister ein. Auch die Registerverfahren im Vereins- und Genossenschaftsregisterbereich sind Teil der notariellen Tätigkeit.
Im Erbrecht berät der Notar bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen und beurkundet diese, neben dem Testament gehören hierzu auch Erbverträge und Pflichtteilsregelungen. Der Notar beurkundet auch die Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder die Ausschlagung von Erbschaften.
Im Bereich des Familienrechts sind Notare tätig bei der Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, also jedweden gestalterischen Maßnahmen im Rahmen einer Trennung oder Ehescheidung. Ferner gehört die Gestaltung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu den notariellen Aufgaben.
Die Kanzlei befindet sich in der Fußgängerzone nahe dem Stern-Center.
Anfahrt von der Autobahn A45:
Wenn Sie aus nördlicher Richtung kommen, benutzen Sie die Abfahrt Lüdenscheid (Ausfahrt 14). Weiterfahrt über die Werdohler Straße zum Zentrum.
Wenn Sie aus südlicher Richtung kommen, benutzen Sie die Abfahrt Lüdenscheid Süd (Ausfahrt 15). Über Herscheider Landstraße und Hochstraße erreichen Sie die Stadtmitte.